Antwortschreiben vom 28.11.2008 and Herr Menzel und Herrn Haverkamp.

Antwortschreiben vom 28.11.2008 and Herr Menzel und Herrn Haverkamp.
TIPES-Bediengeräte mit dem Hinweis „Batterie innerhalb von .. Monaten wechseln“

Sehr geehrter Herr Menzel,
Sehr geehrter Herr Haverkamp,

wir hatten Ihnen mitgeteilt, dass in gleicher Sichtweise, Hersteller gleicher oder ähnlicher Geräte, nach einer Betriebszeit von 4 Jahren den Hinweis aussprechen, dass die Batterie zu wechseln ist. Ebenfalls hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass die Hersteller von Batterien nur eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren geben.

Wenn der Verband nach der nunmehrigen gutachterlichen Stellungnahme eine Garantie über eine weitere Laufzeit der Batterie aussprechen will, sind wir gerne bereit dies bei zukünftigen Geräten zu berücksichtigen.

Dass erneut ein Gutachten ohne Vorlage von Schaltplänen unter hypothetischen Idealbedingungen die statistische Batterielaufzeit errechnet, hilft im Interesse der Züchter wenig weiter. Die Züchter erwarten von uns als seriösen Hersteller, dass entsprechend bestem Wissen die Geräte, betriebsbereit, voll funktionsfähig und der Zulassung entsprechend zur Verfügung stehen.
Unserem Schreiben vom 06.11.2008 ist damit nichts hinzuzufügen.

Wir empfinden es als bezeichnend, dass dieses Schreiben den Züchtern bisher nicht zugänglich gemacht wurde. Wir empfinden es weiterhin als bezeichnend, dass Sie sich mit Ihrer Kritik ausschließlich an TIPES wenden.
Gleichwohl haben wir uns, zur Information der Züchter, um einen unabhängigen von der IHK benannten Sachverständigen bemüht.
In diesem Zusammenhang ist auch uns nicht entgangen, dass Sie einen Gutachter aus dem Reisebezirk westliches Münsterland auswählten, in dem auch Herr Antonius Termühlen, Andorf 28, 48493 Wettringen, aktiv ist. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, hat Herr Termühlen selbst unsachgemässe Batteriewechsel für einen Preis von 20,00 € durchgeführt. Hierbei wurden die Bediengeräte aufgebrochen.

Wir haben zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft bemüht.

In einem gesonderten Schreiben werden die Regional- und RV-Vorsitzenden über den Sachverhalt westliches Münsterland informiert, da diese Bediengeräte nicht mehr der Zulassung des Verbandes entsprechen und zu Wettflügen eingesetzt werden dürfen.

Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass Sie als Verband hiervon keine Kenntnis hatten. Möglicherweise hilft dieser Hinweis aufzuklären, weshalb an den Verband herangetragen worden sein soll, dass der Hinweis auf den Batteriewechsel nicht zweckdienlich sei.

Möglicherweise können Sie auch aufklären, ob es zutrifft, dass das Präsidiumsmitglied Herr Büscher im Rahmen einer Regionalverbandsversammlung geäußert haben soll, der Batteriewechsel sei auch für 20,00 € zu haben. Herr Büscher ist ebenfalls im Gebiet der Reisevereinigungen westliches Münsterland ansässig.

Im dortigen Bezirk leben Ihr Zweitgutachter, Herr Büscher und Herr Termühlen.

Sollte sich unsere Befürchtung als richtig herausstellen, erwarten wir, dass sich jegliche Veröffentlichung Ihrerseits hierzu darüber verhält, dass Geräte, die ordnungsgemäß bei der Firma Motz-Computer GmbH gewartet wurden, nicht mit einem solchen Risiko behaftet sind.

Mit der gebotenen Hochachtung

Motz-Computer GmbH

Helmut Motz, Gf.



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