TIPES-SIGNATUR… Fortsetzung Teil 2

„TIPES-SIGNATUR“…Fortsetzung Teil 2
TIPES wieder einmal einen Schritt voraus !

 

Die Schritte und die Vorraussetzungen zur „papierlosen“ Einsatzstelle.

Erster Schritt:
Systeme und deren Komponenten:
Gemäss verbandlicher Richtlinien dürfen nur Systeme oder Systemkomponenten benutzt werden, die ein internationales Prüfungszertifikat besitzen. Hauptbestandteil dieser Prüfung ist die Gewährleistung der inneren- und äußeren Sicherheit des Systems zur Vermeidung möglicher Manipulationseingriffe.
Danach erfolgt die Zulassung im jeweiligen Land. Obwohl alle das Gleiche machen, bedeutet dies jedoch noch lange nicht das Selbe. Dies liegt an den unterschiedlichen Reise- und Zulassungsordnungen.

Zweiter Schritt:
Elektronische Ringe:
Die neuen FCI Bestimmungen, gültig ab 2011, werden festlegen, dass die Verantwortung beim Systemhersteller liegt. Nur der Systemhersteller kann für sein System eine optimale Funktionsfähigkeit zwischen Lese-/Schreibantenne und elektronischem Ring sicherstellen.
Durch diese Bestimmung wird verhindert, dass doppelte (Eigenplagiate) oder Clonringe (Plagiate) zum Einsatz kommen, welche kein Zertifikat haben. Wenn mehrere Firmen in einem definierten Nummernkreis elektronische Ringe programmieren, kann das nicht überprüft werden.

Jeder Ring muss ein Unikat sein !

Der Züchter ist der Leidtragende. Ihm werden Preise aberkannt (Plagiate), oder er hat eine Konstatierung (Eigen- oder Plagiate) ohne Zeitstempel.
Aktuell: „Die Brieftaube 127 (2010) Nr. 47 auf Seite 1624“ Elektronische Ringe:

Eine Übersicht der geprüften Systeme und Ringe ist über den FCI zu bekommen.

Dritter Schritt:
Festlegung der Verantwortlichkeit.
Ein sensibles Thema in der Vergangenheit. Am Beispiel Batteriewechsel wird es allen am deutlichsten. Vor Jahren bereits ein Thema in den Niederlanden. Die Firma Mega hat dort Batteriewechsel für das System Unikon zum halben Preis angeboten und durchgeführt.
Gesiegelt wurde nur mit dem damaligen NPO – Siegel, das nicht dem Zertifikat FCI entspricht.
Die Folge: Verlust der Zulassung!
Bei erneuter Überprüfung durch Unikon zahlte der Züchter noch einmal zzgl. zur notwendigen Generalüberprüfung.
Im Bereich des Deutschen Verbandes ist dies im Jahr 2009 passiert wie zu lesen war:

„Das Präsidium hat auf seiner Sitzung am 03.04.2009 beschlossen:
…..
2. Es ist bekannt geworden, dass Batterien in elektronischen Konstatiergeräten von hierzu
nicht autorisierten Stellen gewechselt worden sind. Diese Konstatiergeräte sind nicht
zugelassen und dürfen daher nicht verwendet werden. Preise, die mit solchen Geräten
errungen wurden, werden nicht anerkannt.
….. „

Im Oktober 2010 hat die Mitgliederversammlung der NPO beschlossen:
Systeme und der Komponenten müssen alle -5- Jahre vom Hersteller geprüft und mit
Original Hersteller und NPO Siegel versehen werden.
Diese Überprüfung ist mit Seriennummer an die NPO zu melden.

Damit liegt die Systemverantwortung allein beim Hersteller !



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